Anmeldung eines externen Handwerksbetriebs
Jeder Betrieb und jeder Handwerker, der in der Wohnsiedlung tätig wird, muss sich vor Beginn der Arbeiten bei der ASA anmelden.
Jeder Betrieb und jeder Handwerker, der in der Wohnsiedlung tätig wird, muss sich vor Beginn der Arbeiten bei der ASA anmelden.